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1. Das Auktionshaus H.D.Rauch führt die Versteigerung im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung durch. Mit der Abgabe eines schriftlichen Gebotes erkennt der Kaufinteressent die Auktionsbedingungen im vollen Umfang an. 2. Die Beschreibung im Katalog sowie die Erhaltungseinstufungen wurden mit äußerster Gewissenhaftigkeit vorgenommen. Die Abbildungen der Stücke sind Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der Text Priorität. 3. Auktionsverfahren : Kaufinteressierte können schriftliche oder telefonische Gebote abgeben; letzteres nur dann, wenn dies zuvor zwischen dem Bieter und dem Auktionshaus vereinbart wurde. Unbekannte Bieter werden um Sicherheiten und Referenzen gebeten. Das Auktionshaus ist bemüht, jeden dieser Aufträge sowie eventuelle Sonderwünsche bezüglich Oder-Gebote, Beschränkung der Kaufsumme usw. gewissenhaft auszuführen, kann aber dafür keine Gewähr übernehmen. Irrtümer bei der Auftragsabgabe gehen zu Lasten des Bieters . Die im Katalog angegebenen Ausrufpreise sind Mindestpreise in Euro (€), die nicht unterschritten werden können. Die Steigerungsstufen betragen in der Regel 5-10%. Die Lose werden dem Höchstbieter verkauft, wie er vom Auktionator ermittelt wird. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag. Wenn der Auktionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge des Kataloges verkauft. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator berechtigt, die Steigerung neu zu eröffnen oder das Los zurückzurufen und nochmals auszurufen. Im Falle eines Irrtums im Katalog gibt der Auktionator die Korrektur bekannt und verkauft das Los gemäß dieser Änderung, wobei schriftliche Gebote nicht berücksichtigt werden können, außer der schriftliche Bieter hat uns bei Abgabe des Gebotes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt habe. Alle Verkäufe im Saal sind unwiderruflich. 4. Preisgestaltung : Der Zuschlagpreis ist Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Der Buchstabe vor der Losnummer kennzeichnet, welcher Steuersatz erhoben wird: B = Mehrwertsteuerbefreite Münzen : in der Regel Goldmünzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Der Kunde zahlt auf den Zuschlagpreis nur das Aufgeld (15%) und die Versandkosten. D = Differenzbesteuerte Münzen , Medaillen und Orden : Der Käufer zahlt auf den Zuschlagspreis 20%. In dieser Summe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20% enthalten V = Vollbesteuerte Münzen nach dem seit 1. Jänner 1995 gültigen österreichischen Umsatzsteuergesetz. Das auf den Zuschlagpreis berechnete Aufgeld in Höhe von 15% bildet die Berechnungsgrundlage für die vom Käufer im Inland und im europäischen Binnenmarkt - ausgenommen Deutschland - zu zahlende Mehrwertsteuer; derzeit 20%. Kunden in Deutschland, für die das deutsche Umsatzsteuergesetz zur Anwendung kommt, zahlen 16%. Lose, die im Katalog nicht mit einem Buchstaben gekennzeichnet sind, unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz, d.i. für Inländer und den europäischen Binnenmarkt 10%, für Deutschland 7% (Rechnungslegung: Zuschlagpreis + 15% Aufgeld + Versandspesen + 10% bzw. 7% Mehrwertsteuer). Ausländischen Münzhändlern aus Ländern der Europäischen Union wird bei Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6 a UStG die Lieferung ohne Umsatzsteuer berechnet. Ausländischen Käufern aus Drittländern wird für alle erworbenen Münzen ein Aufgeld von 15% auf den Zuschlagpreis plus Versandkosten verrechnet, sofern die erworbene Ware von uns exportiert wird. 5. Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Porto und Versicherung werden folgende Mindestsätze in Rechnung gestellt: Europa € 3,50/ € 4,50 und außereuropäische Länder E 7,--. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes. Versandformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Alle Bieter erhalten mit dem Versand der Ware bzw. mit der Verständigung, dass sie bei der Auktion nicht erfolgreich waren, die Ergebnisliste. 6. Zahlungsfrist : Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung der Auktionsrechnung bei anwesenden Käufern sofort, bei schriftlichen Bietern s pätestens 10 Tage nach Erhalt fällig . Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1% pro angefangenen Monat verrechnet. Das Eigentumsrecht geht erst nach voller Bezahlung der Ware an den Käufer über . Wir behalten uns das Recht vor, Lots zurückzubehalten und erst nach voller Bezahlung auszuliefern. Anwaltskosten, Gerichtskosten und andere im Zusammenhang mit dem Inkasso entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Bezahlung mit Kreditkarte werden 2,5 % zur Rechnungssumme hinzugerechnet; erfolgt die Bezahlung mittels Schecks, so akzeptieren wir aus Kostengründen nur Schecks, die in der Landeswährung des Kunden ausgestellt sind. 7. Reklamationen : Alle Münzen werden vorbehaltlos als echt und gemäß der Beschreibung garantiert. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich wie besehen“; sie können keine Beanstandung betreffend Qualität und Beschreibung nach erfolgtem Zuschlag geltend machen. Bei persönlicher Übernahme der Ware müssen eventuelle Reklamationen bezüglich Qualität und fehlerhafter Beschreibung am Tag der Übernahme vorgebracht werden. Berechtigte Reklamationen werden selbstverständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten Stücke in dem von uns gelieferten Zustand sein. Münzen, Medaillen und Orden in Erhaltung „schön“ oder minderer Qualität sind von der Qualitätsgewährleistung ausgeschlossen, ebenso wie Lots generell nicht reklamiert werden können. Prüfungsgebühren erstandener Lose gehen stets zu Lasten des Käufers. Die Reklamationsfrist von 14 Tagen ist strikt einzuhalten . Bei Kunden, die auf Vorauskasse kaufen, läuft die Reklamationsfrist vier Wochen nach dem Auktionsdatum ab. Reklamationen werden von uns grundsätzlich für Rechnung der Einlieferer erledigt. Es bleibt vorbehalten, die Bieter, soweit Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen den Einlieferer geltend zu machen. Davon wird immer dann Gebrauch gemacht, wenn mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist. 8. Gerichtsstand für alle Verfahren ist Wien. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig Der Versteigerer-H.D.Rauch GmbH 1. Der Einlieferer beauftragt hiermit das Auktionshaus Hans Dieter Rauch GmbH (A-1014 Wien, Graben 15) als Versteigerer der in der Liste oder Photokopie aufgeführten Münzen, Medaillen, Orden, Ehrenzeichen, Geldscheine, Not- und Primitivgeld, Münzwaagen Urkunden, Fachliteratur, archäologische Gegenstände usw. (nachstehend Versteigerungsgut genannt) im Wege der freiwilligen Versteigerung im eigenen Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu veräußern. 2. Eigentum- und zollrechtliche Abwicklung: Der Auftraggeber versichert hiermit, rechtmäßiger Eigentümer des Versteigerungsgutes zu sein und rechtmäßig darüber verfügen zu können. Er haftet für Sach- und Rechtsmängel des Versteigerungsgutes. Der Einlieferer, der nicht aus dem EU-Raum wohnt, erklärt sich damit einverstanden, dass die Ware von uns nachverzollt wird. Einlieferer, die persönlich kommen sind verpflichtet die einfuhrumsatzsteuerlichen Bestimmungen beachtet zu haben. Für jenes Material, das wir differenzbesteuert verkaufen (Münzen und Medaillen aus unedlem Metall) kommt der Auftraggeber für die Einfuhrumsatzsteuer von 10 % auf. 3. Versteigerungsprovision: 3.1 Versteigerungsprovision. 17 % vom Zuschlagpreis (ab einem Zuschlagspreis von € 4000,-- rechnen wir 15 % Provision). Lose über € 70,-- werden einzeln katalogisiert; bei Ware die im Einzelnen einen Schätzwert von unter € 69,-- hat, ist der Versteigerer berechtigt Lots zu bilden. Für Münzen des Mittelalters und Medaillen beträgt die Vergütung grundsätzlich 20 % vom Zuschlagspreis. 3.2 Als Beitrag zur Katalogherstellung bezahlt der Auftraggeber eine Losgebühr von € 3,-- für Fotos und Druck. Für Lose, die nicht verkauft werden, verrechnen wir eine einmalige Gebühr von € 10,--- für die Katalogaufbereitung. Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers, wobei die Auktions-firma die Abwicklung und die Vorauszahlung der Prüfgebühr übernimmt. 3.3 Der Versteigerer ist von der Stadtgemeinde dazu verpflichtet die Kommunalsteuer (Magistratsabgabe) von 2 % vom Erlös für den Auftraggeber an die Gemeinde Wien abzuführen, was von uns bei der Auktionsabrechnung abgerechnet wird- 4. Katalogisierung und Auktionsabwicklung: Die Auktionsfirma setzt ihre Fachkenntnis und Geschäftsorganisation voll ein, um ein möglichst günstiges Auktionsergebnis zu erzielen. Sie bemüht sich um sorgfältige Katalogisierung und ist bestrebt, die Auktion in einem angemessenen Rahmen durchzuführen. Den im Katalog angegeben Rufpreis und die Beurteilung der Erhaltung der Ware wird von der Auktionsfirma auf Grund ihrer Kenntnisse und Erfahrung festgesetzt; Wird Versteigerungsgut in der Versteigerung nicht zugeschlagen, so kann das Auktionshaus diese Gegenstände zum Ausrufpreis nach der Versteigerung freihändig veräußern. Bei freihändigem Verkauf steht dem Auktionshaus die gleiche Vergütung zu, als wenn der verkaufte Gegenstand in der Versteigerung zugeschlagen worden wäre. 5. Fälschungen, Kopien oder ähnliches sind von der Versteigerung ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für die Echtheit und Originalität der bei der Auktion angebotenen Stücke. Sollten sich die Stücke erst nachträglich als unecht, repariert oder dergleichen herausstellen, so ist der Auftraggeber ohne zeitliche Begrenzung verpflichtet, diese zurückzunehmen und einen schon etwa erhaltenen Versteigerungserlös zurückzuzahlen. Der Versteigerer hat auch das Recht, bei Fälschungen, die sich erst nachträglich als solche erwiesen haben und wenn mit dem Auftraggeber schon abgerechnet wurde, den Käufer eines solchen Stückes direkt an den Auftraggeber zur Schadenserstattung zu verweisen. Auch im Falle eines Sachmangels, den der Käufer der Ware zu recht reklamiert, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und den eventuell schon ausbezahlten Erlös rückzuerstatten. 6. Versicherung: Mit Eintreffen der Ware bis zur Endabrechnung ist die Ware versichert (vor der Auktion zum Schätzwert = Rufpreis und nach der Auktion zum Zuschlagpreis). Für jene Einlieferer, die die Ware per Post an uns einsenden, können wir die Ware mit Übergabe an die Post versichern. Der Einlieferer muss uns aber noch am Aufgabetag die Einschreibenummer seiner Postsendung (am besten eine Wertsendung zu € 100,--) und den Wert der Sendung mitteilen. 7. Auktionstermin und Reklamationen: Als Versteigerungstermin gilt in der Regel der nächste Auktionstermin, wenn die Ware rechtzeitig, das heißt zirka zwölf Wochen vor der Auktion eingebracht wird, außer es ist mit dem Einbringer etwas anderes vereinbart worden. Im Falle, dass aus organisatorischen Gründen ein Teil der Ware nicht in nächste Auktion aufgenommen werden kann, so kommt die Ware in die darauffolgende Auktion. Dem Einbringer entsteht aber daraus kein Anspruch auf Entschädigung. Die Bekanntgabe des genauen Auktionstermines erfolgt mit dem Versand des Auktionskataloges. Gleichzeitig mit dem Auktionskatalog erhält der Einbringer eine Auflistung aller seinen Losnummern, wobei eine Konkordanz zwischen handschriftlicher Einlieferungsprotokollnummer und Losnummer auf der Liste verzeichnet ist. Eventuelle Reklamationen oder berechtigte Einwände können nur bis drei Tage vor der Auktion eingebracht werden, die dann noch vor der Auktion geklärt bzw. richtiggestellt werden müssen. Nach der Auktion können keine diesbezügliche Forderungen mehr an das Auktionshaus gestellt werden. 8. Zurückziehung der Auktionsware: Der Auftraggeber ist bis zur Durchführung der Versteigerung an den Versteigerungsauftrag gebunden. Nimmt der Auftraggeber Ware ganz oder teilweise vor der Auktion zurück, so entstehen dem Auftraggeber folgende Kosten: Vor Drucklegung des Kataloges 12 % vom Ausrufpreis; nach Drucklegung: 18 % vom Ausrufpreis. 9. Erweiterung und Abänderung dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form. 10. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem österreichischem Recht. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Wien
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Versteigerer-H.D.Rauch GmbH |
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