| | VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN E-AUKTION
Für die Elektronische Auktion gelten die allgemeinen Versteigerungsbedingungen, doch einigen Punkten müssen abgeändert werden, da die E-Auktion computergesteuert abläuft. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. mit dem Zuschlag eines Loses erkennt der Bieter diese Ergänzungen zu den allgemeinen Versteigerungsbedingungen an.
1) Steigerungsstufen: Diese sind bei der e-Auktion streng einzuhalten. Liegen die Gebote des Bieters zwischen den Steigerungsstufen, so wird das Gebot automatisch auf die nächst höhere Stufe angehoben. 2) Schriftliche Bieter können bei der Elektronischen Auktion keine Odergebote abgeben noch die Kaufsumme limitieren. Abgabeschlusstermin ist 7 Uhr des Auktionstages. 3) Einmal abgegebene Vorgebote können nicht storniert werden, da die bereits vom Computer abgegeben Information über die Gültigkeit eines bereits abgegebenen Vorgebotes falsch gewesen wäre. . 4) Kunden, die online Ihre Gebote abgeben, können auf Wunsch (Anklicken im Liveprogramm) per e-mail informiert werden, wenn Sie überboten wurden und dann ein höheres Gebot abgeben. 5) Telefonisches Live-Bieten ist bei der E-Auktion nicht möglich, da der Auktionsprozess automatisch abläuft. 6) Für technische Störungen während der Auktion kann das Auktionshaus nicht verantwortlich gemacht werden.
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