VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN für MÜNZEN und MEDAILLEN
Siehe auch Auktionsbedingungen E-Auktionen
Das Auktionshaus H.D.Rauch führt die Versteigerung im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung durch. Mit der Abgabe eines schriftlichen Gebotes erkennt der Kaufinteressent die Auktionsbedingungen im vollen Umfang an.
Die Beschreibung im Katalog, sowie die Erhaltungseinstufungen wurden mit äußerster Sorgfalt vorgenommen. Die Abbildungen der Stücke sind Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der Text Priorität. Die Angaben der Erhaltungseinstufungen wurden streng nach den im europäischen Münzhandel üblichen Erhaltungsstufen vorgenommen und gelten als persönliche Beurteilung. Die im Katalog angegebenen Ausrufpreise sind Mindestpreise in Euro (€), die nicht unterschritten werden können. Münzen, die von offiziellen Bewertungsdienstleister beschrieben und beurteilt werden, können nicht reklamiert wrden.
Teilnahme an der Auktion. Alle Personen, die an an unserer Auktion teilnehmen wollen, müssen bei uns mit Name und Adresse registriert sein Neue Kunden sollen sich zeitgerecht - mindestens 2 Arbeitstage vor dem Auktionstermin - anmelden und als Referenz eine Münzhandlung oder Auktionshaus angeben mit der der Kunden bereits in Verbindung steht.
Schriftliche Auktionsteilnahme: Kaufinteressierte können schriftliche (per Post, e-mail oder vom online-Katalog) oder telefonische Gebote abgeben. Gebote müssen bis 7 Uhr früh (MEZ) am Auktionstag eingegangen sein. Der Eingang der Gebote, die am letzten Tag vor der Auktion und am Auktionstag selbst gemacht werden, können aus zeittechnischen Gründen nicht mehr bestätigt werden. Unser Auktionshaus ist bemüht, jeden dieser Aufträge sowie eventuelle Sonderwünsche bezüglich Oder-Gebote, Beschränkung der Kaufsumme usw. gewissenhaft auszuführen, kann aber dafür keine Gewähr übernehmen. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters. Telefonische Gebote bedürfen einer schriftlichen Bestätigung (fax oder e-mail) um Hörfehler zu vermeiden, die zu Lasten des Bieters gehen.
Telefonisches Live-Bieten: Die telefonische Teilnahme an einer Saalauktion ist selbstverständlich unter gewissen Voraussetzungen möglich: Losnummern und Telefonnummer müssen mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn bei uns eingegangen sein. Telefonisches Live-Bieten ist nur bei Losen über € 100,- möglich und es wird der Rufpreis als Mindestgebot vorausgesetzt. Sollte keine telefonische Verbindung rechtzeitig zustande kommen oder unterbrochen werden, so kann dafür nicht Auktionshaus verantwortlich gemacht werden. Wir rufen Sie gerne an und zwar etwa 20 Minuten bevor das gewünsche Los aufgerufen wird, um sicher zustellen, dass die Verbidung in Ordnung geht und dann kurz vor Aufruf der Losnummer.
Saalbieter: Jeder Kunde muss sich vor Betreten des Auktionssaales eine Bieternummer nehmen und sich registrieren. Die Auktionsware kann während der laufenden Auktion besichtigt werden, daher sind Einwände, dass ein gekauftes Lose nicht besichtigt wurde, irrelevant. Der Saalbieter kauft wie besehen; kann jederzeit abrechnen, bezahlen und die Münzen mitnehmen. Bei Bezahlung von Beträgen über € 5.000,-- muss sich der Kunde laut Gesetz mit einem gültigen Personaldokument ausweisen.
Die Steigerungsstufen betragen in der Regel 5-10 %. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst eingetrofferne Gebot den Zuschlag. Unlimitierte Gebote wie "Kauf" oder "Beste" können nicht angenommen werden. Gebote zwischen den Steigerungsstufen werden automatisch an die nächste volle Steigerungsstufe angepasst. Beim Live-Bieten im Saal und via Internet besteht Möglichkeit nur die halbe Steigerungsstufe zu bieten. Dies kann aber pro Los nur einmal gemacht werden. Wird dieser Bieter übersteigert, kann er bei diesem Los nicht mehr mitsteigern. Alle Verkäufe im Saal sind unwiderruflich.
Zuschlagspreis: Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Zuschlagspreis erfolgt interessewahrend für den Höchstbieter um eine Steigerungsstufe über dem vorliegendem Höchstgebot des Unterbieters. Wenn der Auktionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge des Kataloges verkauft. Der Auktionator hat aber auch das Recht Gebote nicht anzunehmen, Lose zurückzuziehen oder zusammenzuziehen. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator berechtigt, die Steigerung neu zu eröffnen. Im Falle eines Irrtums im Katalog gibt der Auktionator die Korrektur bekannt und verkauft das Los gemäß dieser Änderung, wobei schriftliche Gebote nicht berücksichtigt werden können, außer der schriftliche Bieter hat uns bei Abgabe des Gebotes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt hat.
Preisgestaltung: Der Zuschlagpreis ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zuzahlende Aufgeld. Der Buchstabe vor der Losnummer kennzeichnet welcher Steuersatz jeweils erhoben wird Die Versandkosten zahlt der Käufer.
B = Mehrwertsteuerbefreite Münzen: in der Regel Goldmünzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten oder seit 1800 gegolten haben, bzw. die laut Liste der Europäischen Kommission, die Kriterien für mehrwertsteuerfreies Anlagegold erfüllen. Der Kunde zahlt auf den Zuschlagpreis nur das Aufgeld von 18,5 %.
D = Differenzbesteuerte Münzen und Medaillen: Der Käufer zahlt auf den Zuschlagspreis 22%. In dieser Summe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
V = Vollbesteuerte Münzen. Aus von Drittland importierte Münzen zahlt der Käufer auf den Zuschlagspreis 18,5 % Kommission + 20 % Mehrwertsteuer.
Ausländischen Münzhändlern aus Ländern der Europäischen Union zahlen bei Nachweis einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6a UStG keine Mehrwertsteuer (=innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung).
Ausländische Käufer aus Drittländern zahlen für alle bei der Auktion gekauften Stücke ein Aufgeld von 20,00 % auf den Zuschlagpreis plus Versandkosten, sofern die erworbene Ware von uns exportiert wird oder von uns Exportpapiere zur Verfügung gestellt; ausgestellt von Logsped zu Lasten des Käufers.
Zahlungsfrist: Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung der Auktionsrechnung bei anwesenden Käufern sofort, bei schriftlichen Bietern spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware fällig, wen nicht Vorauskasse verlangt wird. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1% pro Monat verrechnet. Das Eigentumsrecht geht erst nach voller Bezahlung der Ware an den Käufer über. Wir behalten uns das Recht vor, die Auktionsware zurückzubehalten und erst nach voller Bezahlung auszuliefern. Anwaltskosten, Gerichtskosten und andere im Zusammenhang mit dem Inkasso entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Bezahlung mit Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD - nur möglich, wenn wir vorab eine Kopie des Passes oder des Identitätausweises erhalten) oder Paypal werden die vom Kreditinstitut verrechnet Spesen in Höhe von 4,5 % der Rechnungssumme an den Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauskassen, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden, verliert der Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Auktionsware, die auf seine Kosten versteigert werden kann. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall des uns zustehenden Betrages, der auch gerichtlich eingeklagt wird. Auf den Mehrerlös hat der Käufer aber keinen Anspruch.
Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers per Post oder FEDEX. Für Porto und Versicherung werden folgende Sätze mindestens in Rechnung gestell: Insalnd € 8 - 20,--; Europa: € 15 - 20,-; außer europäische Länbderr € 20 - 30,- (siehe Versand). Ausländische Kunden kaufen nach den rechtlichen Bestimmungen ihres Landes. Erhält der Kunde innerhalb eines Monats (siehe myHDRauch) keine Sendung oder kommt die Sendung beschädigt an, dann ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen und den Schaden zu dokumentiert (Zusteller, Foto), damit wir die Versicherung verständigen können. Postalischen Nachforschung können nur innerhalb von 3 Monaten beantragt werden. Bekommen wir die Information des Kunden zu spät, hat er keinen Anspruch auf Ersatz.
Reklamationen: Alle Münzen werden grundsätzlich als echt und gemäß der Beschreibung verkauft. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich "wie besehen"; Saalbietern können keine Beanstandung betreffend Qualität und Beschreibung nach erfolgtem Zuschlag geltend machen. Ausgenommen sind verdeckte Mängel wie Henkel- und, Fassungsspuren. Bei persönlicher Übernahme der Ware müssen eventuelle Reklamationen bezüglich Qualität und fehlerhafter Beschreibung sofort vorgebracht werden. Berechtigte Reklamationen werden selbstverständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten Stücke in dem von uns gelieferten Zustand sein. Münzen und Medaillen in Erhaltung "schön" oder minderer Qualität sind von der Qualitätsgewährleistung ausgeschlossen, ebenso Lots, die generell nicht reklamiert werden können (die angegebene Stückzahl - wenn nicht wesentlich abweichend - ist nur als Zirka-Angabe zu verstehen). Ausgenommen von der Reklamationsfrist ist die Echtheit der Stücke, die von uns bewertet wurden und für die wir bis zur Höhe des Kaufpreises immer garantieren. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer Sachverständige seiner Wahl beiziehen; die Kosten trägt die unterlegene Partei. Die Reklamationsfrist von 10 Tagen ist strikt einzuhalten. Bei Kunden, die auf Vorauskasse kaufen, können Reklamationen nur bis 20 Tage nach der Auktion entgegengenommen werden. Reklamationen werden von uns grundsätzlich für Rechnung der Einlieferer erledigt. Es bleibt uns vorbehalten, die Bieter, soweit Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen den Einlieferer geltend zu machen. Davon wird immer dann Gebrauch gemacht, wenn mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist.
Umgang mit Grading Unternehmen: Bei Münzen, die wir als Einlieferung in eingeschweißten Plastikholdern (Slabs) bekannter Grading Unternehmen erhalten, entfällt die vorhin erwähnte Echtheitsgarantie und Mängelhaftung, da die Münzen von uns nicht überprüft werden können. Münzen, die von uns nach internationalen Qualitätskriterien beurteilt wurden, aber dann bei Vorlage durch den Käufer von Grading Firmen anders beurteilt wurden, können aufgrund dieser anderen Bewertung nicht reklamiert werden.
Gerichtsstand für alle Verfahren aus diesen Versteigerungsbedingungen ist Wien. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig.
Der Versteigerer H.D. Rauch GmbH
Wien, März 2026
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