AUKTIONSBEDINGUNGEN für ORDEN
Siehe auch Aktionsbedingungen E-Auktion
Das Auktionshaus H.D.Rauch führt die Versteigerung im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung durch. Durch die Abgabe eines Gebotes, schriftlich oder mündlich (telefonisch) werden die Versteigerunsbedingunge anerkannt. Die im Katalog angegebnen Ausfurpreise sind Mindestpreise in Euro (€), die nicht unterschrifften werden können.
Die Beschreibung im Katalog sowie die Erhaltungseinstufungen wurden mit äußerster Gewissenhaftigkeit vorgenommen. Die Abbildungen der Stücke sind Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der Text Priorität. Die Angaben der Erhaltungen entspricht den Handlsüblichen Gepflogenheiten und gilt als persönlich Beurteilung. Eventuelle Beschreibungsfehler begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung.
Teilname an der Auktion. Alle Personen, die an an unserer Auktion teilnehmen wollen, müssen bei uns mit Name und Adresse registriert sein Neue Kunden sollen sich zeitgerecht - mindestens 2 Arbeitstage vor dem Auktionstermin - anmelden und als Referenz eine Münzhandlung oder Auktionshaus angeben mit der der Kunden bereits in Verbindung steht.
Schriftliche Auktionsteilnahme: Kaufinteressierte können schriftliche (per Post, e-mail oder vom online-Katalog) oder telefonische Gebote abgeben. Gebote müssen bis 7 Uhr früh (MEZ) am Auktionstag eingegangen sein. Der Eingang der Gebote, die am letzten Tag vor der Auktion und am Auktionstag selbst gemacht werden, können aus zeittechnischen Gründen nicht mehr bestätigt werden. Unser Auktionshaus ist bemüht, jeden dieser Aufträge sowie eventuelle Sonderwünsche bezüglich Oder-Gebote, Beschränkung der Kaufsumme usw. gewissenhaft auszuführen, kann aber dafür keine Gewähr übernehmen. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters. Telefonische Gebote bedürfen einer schriftlichen Bestätigung (fax oder e-mail) um Hörfehler zu vermeiden, die zu Lasten des Bieters gehen.
Telefonisches Live-Bieten: Die vom Kunden gewünschten Losenummern müssen mindestens 24 Stunden vor dem Auktionsbeginn bekannt gegeben werden sowie eine gültige Telefonnummer. Telefonisches Live-Bieten ist nur bei Losen über € 100,- möglich. Im Falle, dass es technische Schwierigkeiten geben sollte, so bietet der Kunden auf alle Fälle den Rufpreise für diese Lose. Sollte keine Verbindung rechtzeitig zustande kommen, so kann das Auktionshaus dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Die Saalbieter haben immer Vorrang gegenüber telefonischen und internet Live-Bietern.
Saalbieter: Jeder Kunde muss sich vor Betreten des Auktionssaales eine Bieternummer nehmen und sich registrieren. Die Auktionsware kann während der laufendren Auktion besichtigt werden, daher sind Einwände, dass ein gekauftes Los nicht besichtigt wurde, irrelevant. Der Saalbieter kauft wie besehen; kann jederzeit abrechnen und bezahlen und die Münzen mitnehmen. Bei Beträgen über € 5.000,-- muß sich der Kunde laut Bankgesetz mit einem gültigem Personaldokument ausweisen.
Die Steigerungsstufen betragen in der Regel 5-10 %. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst eingetrofferne Gebot den Zuschlag. Unlimitierte Gebote wie "Kauf" oder "Beste" können nicht angenommen werden. Gebote zwischen den Steigerungsstufen werden automatisch an die nächste volle Steigerungsstufe angepasst.
Beim Live-Bieten im Saal und via Internet besteht Möglichkeit nur die halbe Steigerungsstufe zu bieten. Dies kann aber pro Los nur einmal gemacht werden. Wird dieser Bieter übersteigert, kann er bei diesem Los nicht mehr mitsteigern. Alle Verkäufe im Saal sind unwiderruflich.
Zuschlagspreis: Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Zuschlagspreis liegt eine Steigerungsstufe über dem vorletzten Gebot. Wenn der Auktionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge des Kataloges verkauft. Der Auktionator hat aber auch das Recht Gebote nicht anzunehmen, Lose zurückzuziehen oder zusammenzuziehen. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator berechtigt, die Steigerung neu zu eröffnen oder das Los zurückzurufen und nochmals auszurufen. Im Falle eines Irrtums im Katalog gibt der Auktionator die Korrektur bekannt und verkauft das Los gemäß dieser Änderung, wobei schriftliche Gebote nicht berücksichtigt werden können, außer der schriftliche Bieter hat uns bei Abgabe des Gebotes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt hat.
Preisgestaltung: Der Zuschlagpreis ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Die Auktionsware wird differenzbesteuert verkauft. Das bedeutet, daß auf den Zuschalgspreis 22 % aufgeschlagen werden. In diesen 22 % ist unsere Kommission und die Mehrwertsteuer enthalten.
Ausländischen Münzhändlern aus Ländern der Europäischen Union wird bei Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6 a UStG die Lieferung ohne Mehrwertsteuer berechnet. Ausländischen Käufern aus Drittländern wird für alle erworbenen Münzen ein Aufgeld von 20 % auf den Zuschlagpreis plus Versandkosten verrechnet, sofern die erworbene Ware von uns exportiert wird.
Zahlungsfrist: Zahlungsfrist: Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung der Auktionsrechnung bei anwesenden Käufern sofort, bei schriftlichen Bietern spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware fällig, wen nicht Vorauskasse verlangt wird. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1% pro Monat verrechnet. Das Eigentumsrecht geht erst nach voller Bezahlung der Ware an den Käufer über. Wir behalten uns das Recht vor, die Auktionsware zurückzubehalten und erst nach voller Bezahlung auszuliefern. Anwaltskosten, Gerichtskosten und andere im Zusammenhang mit dem Inkasso entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Bezahlung mit Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD - nur möglich, wenn wir vorab eine Kopie des Passes oder des Identitätausweises erhalten) oder Paypal werden die vom Kreditinstitut verrechnet Spesen in Höhe von 4,5 % der Rechnungssumme an den Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauskassen, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden, verliert der Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Auktionsware, die auf seine Kosten versteigert werden kann. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall des uns zustehenden Betrages, der auch gerichtlich eingeklagt wird. Auf den Mehrerlös hat der Käufer aber keinen Anspruch.
Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Porto und Versicherung werden mindestens in Rechnung gestellt: Inland € 8 - 10,--, Europa € 15 - 20,- und außereuropäische Länder € 20 - 30,-,--. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes. Versandformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Alle Bieter erhalten mit dem Versand der Ware bzw. mit der Verständigung, dass sie bei der Auktion nicht erfolgreich waren, die Ergebnisliste. Versandinstruktion sind entweder gleich auf den Gebotszettel zu vermerken oder gleich nach der Auktion schriftlich bekannt zu geben. Kommt die Sendung beschädigt an oder der Kunde erhält innerhalb eines Monats keine Sendung oder Verständigungsbrief, dann muss uns der Kunde gleich benachrichtigen, damit wir die Versicherung verständigen und einen postalischen Nachforschung einleiten können. Erfolgt die Benachrichtigung der Kunden zu spät, hat er keinen Anspruch auf Ersatz.
Reklamationen: Alle Orden werden vorbehaltlos als echt und gemäß der Beschreibung garantiert. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich "wie besehen"; sie können keine Beanstandung betreffend Qualität und Beschreibung nach erfolgtem Zuschlag geltend machen. Ausgenommen sind irrtümlich übersehen Henkel- oder Fassungsspuren oder gestopftes Loch. Bei persönlicher Übernahme der Ware müssen eventuelle Reklamationen bezüglich Qualität und fehlerhafter Beschreibung am Tag der Übernahme vorgebracht werden. Berechtigte Reklamationen werden selbstverständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten Stücke in dem von uns gelieferten Zustand sein. Orden in Erhaltung "schön" oder minderer Qualität sind von der Qualitätsgewährleistung ausgeschlossen, ebenso Lots,die generell nicht reklamiert werden können (die angegebene Stückzahl - wenn nicht grob abweichend - ist nur als Zirkaangabe zu verstehen). Die Reklamationsfrist von 14 Tagen ist strikt einzuhalten. Ausgenommen von der Reklamationsfrist ist die Echtheit. Wir garantieren bis zur Höhe des Kaufpreises. Bei Kunden, die auf Vorauskasse kaufen, können Reklamationen nur bis 20 Tage nach der Auktion entgegengenommen werden. Reklamationen werden von uns grundsätzlich für Rechnung der Einlieferer erledigt. Es bleibt vorbehalten, die Bieter, soweit Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen den Einlieferer geltend zu machen. Davon wird immer dann Gebrauch gemacht, wenn mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist.
9) Gerichtsstand für alle Verfahren ist Wien. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig Der Versteigerer-
Wien, März 2026 |